Zuständigkeiten klar regeln: Schnittstellen-Beschreibung für Leistungsbilder der Medizin- und Labortechnik

Zuständigkeiten klar regeln: Schnittstellen-Beschreibung für Leistungsbilder der Medizin- und Labortechnik

25.07.2019 | Bau und Planung
© Arseny Togulev / unsplash.com

Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten TGA-Büros hat eine Muster-Schnittstellen-Beschreibung erarbeitet, die Zuständigkeiten für sämtliche Leistungsbilder aus dem Fachgebiet Medizin- und Labortechnik sinnvoll und klar verteilt. So muss man das Rad nicht immer wieder neu erfinden.

Medizin- und Labortechnik zu planen und zu überwachen, wird zunehmend komplexer. Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen in diesen sensiblen Bereichen werden weitestgehend von darauf spezialisierten Fachbüros geplant und überwacht. Sie arbeiten dabei Hand in Hand mit Architekten, TGA, Elektrotechnik, IT, Bauherren, …  Bei jedem Projekt von Neuem zu diskutieren und festzulegen, wer was macht, ist anstrengend, ineffizient und führt auch oft nicht zur gewünschten Ergebnisqualität.

Um hier geeignete Abhilfe zu schaffen, entwickelte der Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik eine Muster-Leistungsabgrenzung. Diese basiert auf den Regelungen der HOAI, Erfahrungswerten und Leistungsportfolien der Medizintechnikhersteller. Der Schnittstellenkatalog spannt einen weiten Bogen über die Objekt- und Fachplaner hinaus und kann damit auch Nutzern sowie Industriepartnern der Medizintechnik als Richtschnur dienen. Er sorgt für eindeutige Verantwortungszuweisungen und Leistungsabgrenzungen und zeigt, welche Medizintechnik-Planungsumfänge erforderlich werden. Damit gewährleistet der Schnittstellenkatalog eine optimale Bearbeitungsqualität für Projekte und vor allem: realistische Kostenprognosen. Durch eine klare Abgrenzung der unterschiedlichen Leistungsbilder ermöglicht er auch bei Planänderungen, Verzögerungen und anderen Anforderungen an die Planung inhaltlich und honorartechnisch angemessene Reaktionen. Durch die Vermeidung von Abstimmunglücken reduziert der Katalog Mehrkosten und Verzögerungen. Insbesondere im Hinblick auf eine digitale Planungswelt werden solche eindeutigen Leistungsgrenzen essenziell sein.  Den Schnittstellenkatalog finden Sie hier zum kostenlosen Download: (09-19_Schnittstellenkatalog)

 Gebündelte Kompetenz

Im Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik arbeiten folgende Planungsbüros mit:

– Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH

– mtp Planungsgesellschaft für Medizintechnik mbH

– pkt Planungsgruppe Krankenhaustechnik GmbH

– SANA-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH

– TEAMPLAN-Gesellschaft für Planung und Organisation mbH

Grund für die unklaren Zuständigkeiten ist eine Änderung der HOAI:

In der HOAI-Fassung von 1996 war die Medizin- und Labortechnik noch als eigenständiger Anwendungsbereich erfasst. Später sind die Anwendungsbereiche in Anlagengruppen umbenannt und inhaltlich verändert worden. In der HOAI 2013 ist die Medizin- und Labortechnik keine eigene Anlagengruppe mehr, sondern in Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrensspezifische Anlagen) übergreifend geregelt. Problematisch ist, dass die Planungsanforderungen und -inhalte der Anlagen, die in der Anlagengruppe 7 zusammengefasst sind, zum Teil sehr weitreichend mit den Gewerken weiterer TGA-Planer und des Architekten verbunden sind. Daraus entstehen bei den Planungsbeteiligten und den Bauherren regelmäßig aufwändige Abstimmungsprozesse über die Definition von Planungs- und Leistungsgrenzen. Eine Bewertung der Einzelleistungen und der damit verbundenen Entstehungskosten findet oft nur ungenau und auch erst in späteren Leistungsphasen statt.